Die Eisenbahn hat keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Die Bahn kennt kein Sonntagsfahrverbot für Güterwagen.
Es gibt kein Nachtfahrverbot weder für Hauptachsen noch für Nebenlinien. PS : Im Autoverkehr kennen diverse Quartiere spezielle Nachtfahrverbote.
Die Bahn hat keine Beschränkung der Anzahl Züge. (Der Flughafen Zürich sowie der Gotthard kennen diverse Mengenbeschränkungen.)
Die Bahn profitiert von einem sehr erleichterten Bewilligungsverfahren für bauliche Aktivitäten. – Es ist ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren ohne Kanton und Gemeinde.
Der Güterverkehr profitiert von massiven Subventionen.