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Die Bahn als Extrazug

Zusammenstellung einiger Sonderrechte :

  • Die Eisenbahn hat keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

  • Die Bahn kennt kein Sonntagsfahrverbot für Güterwagen.

  • Es gibt kein Nachtfahrverbot weder für Hauptachsen noch für Nebenlinien. PS : Im Autoverkehr kennen diverse Quartiere spezielle Nachtfahrverbote.

  • Die Bahn hat keine Beschränkung der Anzahl Züge. (Der Flughafen Zürich sowie der Gotthard kennen diverse Mengenbeschränkungen.)

  • Die Bahn profitiert von einem sehr erleichterten Bewilligungsverfahren für bauliche Aktivitäten. – Es ist ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren ohne Kanton und Gemeinde.
  • Der Güterverkehr profitiert von massiven Subventionen.