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Unsere Ziele

  1. Erhaltung der hohen Lebensqualität am Schweizer Bodenseeufer.
  2. Minderung des zunehmenden Lärms durch den Güterzugverkehr auf das Niveau des Jahres 2000.
  3. Weitgehende Eliminierung des Güterzug-Gefahrenpotentials für Mensch, Tier und Umwelt.

Festhaltung : Wir wollen keine Rückverlagerung des notwendigen Güterverkehrs von der Schiene auf die Strasse.

Unsere Forderungen

1. zeitliche Einschränkung des Güterverkehrs

  • Nachtfahrverbot für Güterzüge von 22:00 bis 6:00 Uhr
  • Sonntagsfahrverbot für Güterzüge

2. mengenmässige Begrenzung des Güterverkehrs durch

  • Begrenzung der Anzahl täglichen Bewegungen
  • Keine Umleitung von ausländischem Rollmaterial über das Schweizer Territorium

3. Reduktion der Lärmemissionen auf die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte (Art. 814.41, Anhang 4)

  • Beschleunigte Umsetzung des Einsatzes von lärmreduzierten Rollmaterialien in der Schweiz
  • Anbringen von baulichen Massnahmen an ortsfesten Anlagen z.B. am Oberbau, durch Lärmschutzwände etc.
  • Einführung betrieblicher Massnahmen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen für Güterzüge in bewohnten Gebieten. Dabei soll die Lärmemission auf vergleichbare Werte wie moderne Personenzüge gesenkt werden.

4. Weitgehender Verzicht auf den Transport von gefährlichen Gütern zum Schutz des Lebensraums und des Trinkwasserreservoirs Bodensee.

Flyer zum Ausdrucken
... und zum Verteilen

 
Erfahren Sie mehr über die
Lärmvorschriften und die
dazugehörigen