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IG Seelinie

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1. Name, Sitz und Zweck

Unter dem Namen IG Seelinie (Interessengemeinschaft Seelinie, Weniger Lärm - Mehr Lebensqualität) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz am Präsidenten-Wohnort.
Der Verein bezweckt die Bekämpfung des unerträglichen Güterzug-Eisenbahnlärms auf der Seelinie zwischen Kreuzlingen und St. Margrethen mit allen verfügbaren legalen Mitteln. Er will damit der Bodenseeuferregion wieder die ehemalige Qualität als Erholungsraum zurückgeben.

Der Verein ist politisch, konfessionell und ideologisch neutral.

2. Mitgliedschaft und Haftung

Mitglied des Vereins kann jedermann werden, der die Vereinsideale unterstützt. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Jahresbeitrag wird vom Vorstand festgelegt, er darf für natürliche Personen jedoch höchstens 25.- Fr. pro Jahr betragen und für Gemeinden / juristische Personen höchstens 100.- Fr. pro Jahr. Gönnerbeiträge unterliegen keiner Höchstgrenze.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins besteht nicht.

3. Organe

Organe des Vereins sind:
A: die Mitgliederversammlung: sie wird nach Bedarf zusammengerufen und kann durch eine schriftliche Willensäusserung der Mitglieder ersetzt werden.
B: der Vorstand: er besteht aus Präsident/in Sekretär/in, Kassier/in sowie eventuellen weiteren Personen, höchstens aber aus 8 Personen. Er konstituiert sich selbst. Ihm stehen alle Aufgaben und Kompetenzen zu, welche nicht zwingend der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

4. Inkrafttreten

Diese Statuten treten am Gründungstag, den 28. April 2006, in Kraft.

 

 

 

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